Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pruß Energiekonzepte GmbH

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Pruß Energiekonzepte GmbH, Sandforter Weg 87b, 59379 Selm, vertreten durch den Geschäftsführer Denis Pruß (im Folgenden „Auftragnehmer“), und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber“) über die in § 2 genannten Leistungen.
  2. Sie gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Regelungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind ausdrücklich gekennzeichnet.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
  4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.

§2 Leistungen und Vertragsart

  1. Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Analyse-, Planungs- und Begleitleistungen im Bereich Energieeffizienz, Gebäudetechnik und Fördermittel, insbesondere: Energieberatungen für Wohn- und Nichtwohngebäude, individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP), Energieausweise, Heizlastberechnungen, hydraulische Abgleiche und Heizflächenoptimierungen, Fachplanung und energetische Baubegleitung in Förderprogrammen von KfW und BAFA, Fördermittelberatung, Antragstellung und Nachweisführung, Planung und Auslegung von Wärmepumpen-, Lüftungs- und Photovoltaikanlagen, Lüftungskonzepte, Thermografie, Blower-Door-Messungen sowie Beratung zum klimafreundlichen Neubau einschließlich Lebenszyklusanalysen.
  2. Inhalt, Umfang, Termine und Vergütung der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem Angebot (Leistungsbeschreibung).
  3. Soweit der Auftragnehmer ein bestimmtes Arbeitsergebnis schuldet, insbesondere Berichte, Sanierungsfahrpläne, Energieausweise, Berechnungen, Planungen, Nachweise und Bestätigungen, gelten die Vorschriften über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB). Soweit Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsleistungen ohne einen bestimmten Erfolg geschuldet sind, gelten die Vorschriften über den Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB).
  4. Eine Förderzusage, eine bestimmte Förderhöhe oder die Auszahlung von Fördermitteln schuldet der Auftragnehmer nicht; darüber entscheiden allein die Fördermittelgeber (z. B. BAFA, KfW). Angaben zu Fördermöglichkeiten und Förderhöhen sind unverbindliche Orientierungswerte. Die Pflicht des Auftragnehmers, seine Leistungen sorgfältig und fristgerecht zu erbringen, bleibt hiervon unberührt.

§3 Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind verbindlich. Der Auftragnehmer ist an ein Angebot für die darin genannte Annahmefrist gebunden; ist keine Frist genannt, beträgt sie 14 Tage ab Angebotsdatum.
  2. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Annahme des Auftraggebers innerhalb der Annahmefrist beim Auftragnehmer eingeht: über die Online-Annahme auf der Website des Auftragnehmers (Schaltfläche „Zahlungspflichtig beauftragen“), mit der unterschriebenen Annahmeerklärung oder durch eine andere Annahmeerklärung in Textform (z. B. per E-Mail). Eine verspätete oder inhaltlich abweichende Annahme gilt als neues Angebot.
  3. Nach Eingang der Annahme erhält der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung per E-Mail.
  4. Bucht der Auftraggeber eine Leistung ohne vorheriges Angebot (z. B. telefonisch, per E-Mail oder über eine Terminbuchung auf der Website), ist die Buchung sein Angebot; der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Auftragnehmers in Textform zustande.
  5. Aufschiebende Bedingung: Ist im Angebot vereinbart, dass der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht, insbesondere der Zusage eines Fördermittelgebers, wird er erst mit Eintritt der Bedingung wirksam. Vor Eintritt der Bedingung erbringt der Auftragnehmer keine vergütungspflichtigen Leistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Tritt die Bedingung nicht ein oder steht fest, dass sie nicht mehr eintreten kann, wird der Vertrag nicht wirksam und es ist keine Vergütung geschuldet. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer den Eintritt oder Ausfall der Bedingung unverzüglich mit und übermittelt den zugehörigen Bescheid.
  6. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss werden vor ihrer Ausführung einschließlich der Vergütung in Textform vereinbart.

§4 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

  1. Der Auftraggeber erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Berichte, Sanierungsfahrpläne, Energieausweise, Berechnungen, Pläne) ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Dazu gehören insbesondere die Vorlage bei und Weitergabe an Fördermittelgeber, Behörden, finanzierende Banken, ausführende Fachunternehmen und Planer sowie beim Energieausweis an Kauf- und Mietinteressenten.
  2. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine Veröffentlichung oder gewerbliche Verwertung, bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Im Übrigen verbleiben alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte beim Auftragnehmer.
  3. Logo, Marke, Website-Inhalte, Vorlagen und Arbeitsmethoden des Auftragnehmers dürfen ohne seine Zustimmung nicht verwendet werden.
  4. Angaben in Unterlagen Dritter (z. B. Herstellerdatenblätter) gelten nicht als vom Auftragnehmer zugesicherte Eigenschaften.

§5 Durchführung und Mitwirkung

  1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen sorgfältig nach den anerkannten Regeln der Technik und den bei Leistungserbringung geltenden Förderbedingungen. Er darf qualifizierte Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen, soweit Förderbedingungen nicht die Leistung durch eine bestimmte Person vorschreiben; er bleibt dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich.
  2. Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, Unwetter, Verkehrsbehinderung), nicht eingehalten werden, informiert er den Auftraggeber unverzüglich und vereinbart einen neuen Termin.
  3. Der Auftraggeber wirkt bei der Leistungserbringung mit. Er stellt insbesondere alle erforderlichen Unterlagen und Angaben (z. B. Pläne, Baujahr, Verbrauchsdaten, Rechnungen, Angebote von Fachunternehmen) vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung; ermöglicht zu den vereinbarten Terminen den Zugang zum Gebäude und zu allen relevanten Räumen und Anlagen und stellt bei Messungen (z. B. Blower-Door) den vereinbarten Gebäudezustand her; leitet Bescheide, Zusagen, Ablehnungen, Rückfragen und sonstige Schreiben von Fördermittelgebern, insbesondere Zuwendungsbescheide von BAFA und KfW, innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt an den Auftragnehmer weiter, soweit sie die beauftragte Leistung betreffen; informiert den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen am Vorhaben, an Terminen oder an der Beauftragung von Fachunternehmen; und beachtet die ihm mitgeteilten Fristen und Förderbedingungen, insbesondere dass mit Maßnahmen nicht vor der jeweils erforderlichen Antragstellung oder Zusage begonnen werden darf.
  4. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 642, 643 BGB). Mehraufwand, der durch fehlende, verspätete oder unrichtige Angaben oder Unterlagen des Auftraggebers entsteht, vergütet der Auftraggeber nach vorheriger Information zu den im Angebot genannten Sätzen.
  5. Der Auftragnehmer prüft die Angaben und Unterlagen des Auftraggebers auf Plausibilität. Für Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers haftet er nur, soweit er die Unrichtigkeit bei dieser Prüfung hätte erkennen müssen.
  6. Der Auftraggeber entscheidet selbst, ob und wie er Empfehlungen umsetzt. Die Auswahl, Beauftragung und Überwachung ausführender Fachunternehmen schuldet der Auftragnehmer nur, soweit dies im Angebot vereinbart ist (z. B. Baubegleitung).
  7. Der Auftraggeber sorgt für eine zutreffende E-Mail-Adresse und ruft seine E-Mails regelmäßig ab.

§6 Vergütung und Zahlung

  1. Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit sie gegenüber Unternehmern nicht ausdrücklich als Nettopreise ausgewiesen sind.
  2. Fahrt-, Reise- und sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, soweit sie im Angebot vereinbart sind. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, erbringt und berechnet der Auftragnehmer nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform.
  3. Der Auftragnehmer kann für erbrachte, vertragsgemäße Leistungsabschnitte Abschlagsrechnungen in Höhe des Wertes dieser Leistungen stellen. Im Übrigen wird nach Erbringung der Leistung abgerechnet, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, soweit im Angebot oder in der Rechnung keine andere Frist genannt ist.
  5. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob, wann und in welcher Höhe beantragte Fördermittel bewilligt oder ausgezahlt werden; § 3 Abs. 5 (aufschiebende Bedingung) bleibt unberührt.
  6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Gegenüber Unternehmern kann der Auftragnehmer zusätzlich die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen.

§7 Laufzeit und Kündigung

  1. Einmalige Leistungen enden mit ihrer vollständigen Erbringung. Ist im Angebot eine feste Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert er sich gegenüber Verbrauchern auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar; gegenüber Unternehmern verlängert er sich jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
  2. Die gesetzlichen Kündigungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt, insbesondere § 648 BGB bei Werkverträgen (der Auftragnehmer kann dann die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen; vermutet werden 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung) und § 627 BGB bei Diensten höherer Art. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Das Widerrufsrecht für Verbraucher (§§ 11, 12) bleibt ebenfalls unberührt.
  3. Kündigungen und sonstige Erklärungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
  4. Vereinbarte Vor-Ort-Termine bitten wir spätestens zwei Werktage vorher abzusagen oder zu verschieben.

§8 Vertraulichkeit

  1. Die Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags.
  2. Der Auftragnehmer darf Informationen an Fördermittelgeber, Behörden, beteiligte Fachunternehmen, eingesetzte Subunternehmer und zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater weitergeben, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
  3. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden. Allgemeines Erfahrungswissen (z. B. Methoden und Know-how) darf der Auftragnehmer weiter nutzen.
  4. Nach Vertragsende werden vertrauliche Unterlagen auf Verlangen zurückgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§9 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (z. B. die fachlich richtige und fristgerechte Erstellung förderrelevanter Unterlagen und Nachweise). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Mängelansprüche bei werkvertraglichen Leistungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 634 ff. BGB); für Schadensersatz gelten Absatz 1 und 2.
  4. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere Energie- oder Kosteneinsparungen, Förderbewilligungen oder Fördersummen, ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart ist. Für Entscheidungen von Fördermittelgebern, Änderungen von Förderprogrammen und Ausführungsfehler von Fachunternehmen haftet der Auftragnehmer nur, soweit er sie nach Absatz 1 und 2 zu vertreten hat.
  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§10 Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Durchführung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter https://energiekonzepte.nrw/datenschutz/.
  2. Für Antragstellung und Nachweisführung erforderliche Daten übermittelt der Auftragnehmer an die Fördermittelgeber (z. B. BAFA, KfW) und, soweit beauftragt, an beteiligte Fachunternehmen.
  3. Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

§11 Gesetzliches Widerrufsrecht

  1. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung in § 12 zu.
  2. Unternehmern im Sinne des § 14 BGB steht kein Widerrufsrecht zu.

§12 Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Pruß Energiekonzepte GmbH, Sandforter Weg 87b, 59379 Selm, Telefon: 02592 240 5079, E-Mail: info@energiekonzepte.nrw) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://energiekonzepte.nrw/vertrag-widerrufen/ ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn Sie vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Ohne diese Zustimmung beginnen wir mit der Ausführung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An Pruß Energiekonzepte GmbH, Sandforter Weg 87b, 59379 Selm, E-Mail: info@energiekonzepte.nrw:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
  3. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der betroffenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.