Nichtwohngebäude

Energieberatung für Unternehmen, Kommunen und Nichtwohngebäude

Hallen, Büro- und Verwaltungsgebäude, Praxen, Schulen und soziale Einrichtungen: Als Energieeffizienz-Experte für Nichtwohngebäude bewerten wir Ihr Gebäude nach DIN V 18599 und begleiten Sie von der Analyse bis zur geförderten Umsetzung.

Unsere Leistung

Nichtwohngebäude werden anders berechnet und gefördert

Beleuchtung, Lüftung, Kühlung und Nutzungszeiten spielen bei Nichtwohngebäuden eine viel größere Rolle als im Wohnhaus. Deshalb wird nach DIN V 18599 bilanziert, und es gelten eigene Förderbedingungen. Wir kennen beides und planen so, dass Technik, Wirtschaftlichkeit und Förderung zusammenpassen.

Was wir für Sie übernehmen

  • Energetische Bewertung und SanierungskonzeptBilanz des Ist-Zustands nach DIN V 18599, Varianten für Hülle und Technik mit Kosten, Einsparung und Fördermöglichkeiten.
  • FördermittelbegleitungFörderung für Einzelmaßnahmen und Effizienzgebäude für Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Träger, von der Antragstellung bis zum Nachweis.
  • Energieausweis für NichtwohngebäudeBedarfsausweis für Verkauf, Vermietung und Aushang, berechnet nach DIN V 18599.
  • Fachplanung und BaubegleitungHeizlast, Heizungs- und Lüftungskonzept, Nachweise und Begleitung auf der Baustelle, abgestimmt mit Architekten und Fachplanern.
Denis Pruß bei einer Baubesprechung mit Planern am Plantisch

Für wen wir arbeiten

  • Gewerbe- und Hallenbauten
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Kommunale Liegenschaften
  • Praxen, Kitas und soziale Einrichtungen

Aus der Praxis

Projekte für Unternehmen und Kommunen

Kommune · Verwaltungsgebäude

Energetische Sanierung des Verwaltungsgebäudes eines Wertstoffhofs aus den 1970er-Jahren: Nachweis nach DIN V 18599, Heizlastberechnung, Heizungskonzept, PV-Planung und Lüftungskonzept aus einer Hand.

Sporthalle · Dortmund

Von der Soccerhalle zur Padelhalle: neue gedämmte Dach- und Fassadenelemente, Abstimmung mit allen Gewerken von der energetischen Planung bis zur Baubegleitung.

Geschäftshaus · Selm

Energiebedarfsausweis für ein dreigeschossiges Geschäftshaus mit Arztpraxen, Bankfiliale und weiteren Gewerbeeinheiten, berechnet nach DIN V 18599.

Neue Regeln

Was sich für Nichtwohngebäude ändert

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablöst, kommen auf Eigentümer von Nichtwohngebäuden einige Neuerungen zu.

Neue Effizienzklassen ab 2027

Ab 1. Januar 2027 erhalten Energieausweise für Nichtwohngebäude eine eigene Skala von A bis G. Die Klasse A ist Gebäuden ohne fossile Emissionen vor Ort vorbehalten.

Neue Berechnungsgrundlage

Ab 2027 wird nach der überarbeiteten DIN/TS 18599 gerechnet, und der Primärenergiefaktor für Netzstrom sinkt. Das kann die Bewertung von Wärmepumpen und Strom deutlich verbessern.

Gebäudeautomation

Die Pflicht zur Gebäudeautomation gilt künftig schon für Anlagen ab rund 70 kW statt bisher 290 kW, mit Übergangsfristen bis Ende 2029.

Stand: Oktober 2026. Die Angaben fassen die wesentlichen Neuerungen zusammen und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

Ablauf

So arbeiten wir mit Ihnen zusammen

1

Erstgespräch

Wir klären Ziel, Gebäude, Zeitplan und Budget, gern auch per Videocall mit allen Beteiligten.

2

Angebot

Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit klar beschriebenem Leistungsumfang.

3

Analyse und Planung

Aufnahme vor Ort, Berechnung nach DIN V 18599, Konzept und Förderantrag.

4

Umsetzung

Begleitung auf der Baustelle und Nachweise bis zum Förderabschluss.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

5,0aus 67 Google-BewertungenAlle Bewertungen auf Google
★★★★★

Herr Pruß hat uns freundlich, sachlich und äußerst kompetent beraten, die Berechnung des Wärmebedarfs durchgeführt, die Bauausführung begleitet und die Fördermittel für uns beantragt. Der veranschlagte Kostenrahmen wurde exakt eingehalten. Nach Einbau der Wärmepumpe im September 2025 können wir jetzt nach der ersten Heizperiode sagen, daß das Ergebnis (Wärme im Haus/Stromkosten/Zuverlässigkeit der Heizanlage) voll und ganz der erstellten Prognose entspricht. Die Fördermittel wurden zeitnah ausgezahlt. Herr Pruß, vielen Dank für Ihre tolle Arbeit!

Andrea Deventer-WohlhageGoogle-Bewertung
★★★★★

Sehr kompetente und freundliche Beratung. Besonders die unabhängige Analyse meines Altbaus hat mir viele neue Einsichten gebracht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind fundiert und wirtschaftlich sinnvoll. Absolute Empfehlung für Eigentümer!

Niklas BrechtGoogle-Bewertung
★★★★★

Schwierige Situation bei älterem Haus teilweise mit Ein Rohr System.sehr kompetente Beratung teilweise mit Installationsfirma, jederzeit für Nachfragen auch telefonisch erreichbar.Vorgeschlagenes Konzept nach 1 Jahr voll aufgegangen .Förderung lief problemlos.in jedem Fall zu empfehlen.

Konrad KörsmeierGoogle-Bewertung
★★★★★

Die Energieberatung war für unser Mietshaus eine große Hilfe. Wir konnten mithilfe des individuellen Sanierungsfahrplans viele Maßnahmen umsetzen und langfristig Kosten sparen.

Wilhelm SteinerGoogle-Bewertung
★★★★★

Sympathischer und sehr erfahrener Experte. Besonders schätze ich die neutrale, ehrliche Beratung und die professionelle Begleitung bei unserer Sanierung. Wir fühlen uns bestens betreut.

Marius GollGoogle-Bewertung
★★★★★

Die freundliche, persönliche Betreuung hebt sich von anderen Anbietern ab. Besonders die baubegleitende Unterstützung war für mich als Laien eine echte Erleichterung.

Ida CordesGoogle-Bewertung

Eine Auswahl aus 67 Google-Bewertungen. Alle Bewertungen finden Sie ungefiltert in unserem Google-Unternehmensprofil. Wir prüfen nicht, ob Bewertende unsere Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben. Stand: September 2026.

Häufige Fragen

Fragen zu Nichtwohngebäuden

Welche Gebäude zählen als Nichtwohngebäude?

Alle Gebäude, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen, zum Beispiel Büros, Praxen, Geschäftshäuser, Hallen, Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und Verwaltungsgebäude.

Brauche ich für mein Nichtwohngebäude einen Energieausweis?

Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung ja. Für Nichtwohngebäude ist dabei künftig ein Bedarfsausweis erforderlich. Bei bestimmten Gebäuden mit Publikumsverkehr gilt zusätzlich eine Aushangpflicht.

Welche Förderung gibt es für Unternehmen und Kommunen?

Für Nichtwohngebäude gibt es eigene Förderprogramme für Einzelmaßnahmen an Hülle und Technik sowie für die Sanierung zum Effizienzgebäude, mit Varianten für Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Welche passt, prüfen wir im Erstgespräch.

Arbeiten Sie mit Architekten und Fachplanern zusammen?

Ja, regelmäßig. Wir liefern Nachweise, Berechnungen und Förderunterlagen zu und stimmen uns direkt mit allen Beteiligten ab.

Was kostet die Energieberatung für ein Nichtwohngebäude?

Das hängt stark von Größe, Nutzung und Aufgabenstellung ab. Sie erhalten nach dem Erstgespräch ein individuelles Angebot.

Anfrage

Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben

Wir melden uns persönlich und sagen Ihnen, welche Schritte für Ihr Gebäude sinnvoll sind. Oder rufen Sie an: 02592 240 5079. *Pflichtfelder

Ihre Angaben verwenden wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.